AGB

   

AGB ComPhoto Gruenert

   

1. Parteien und Gegenstand der Vertragsbestimmungen 

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (nachfolgend «AGB») regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der Firma ComPhoto Grünert (nachfolgend ComPhoto genannt) und ihren Kunden. Neben diesen AGB gelten zusätzlich die speziellen Vertragsbedingungen für die einzelnen Dienstleistungen. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den speziellen Vertragsbedingungen gehen letztere vor. 

b) Diese AGB werden in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website von ComPhoto unter www.comphoto.ch publiziert. Sobald ein Kunde Dienstleistungen von ComPhoto bestellt (in schriftlicher oder mündlicher Form oder Online), akzeptiert er diese AGB sowie die für die Dienstleistung geltenden speziellen Vertragsbedingungen in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung. 

2. Dienstleistungen von ComPhoto 

a) ComPhoto erbringt Dienstleistungen, deren Leistungsinhalt, Installations- und Betriebsvoraussetzungen beim Kunden sowie Kostenfolgen im Einzelnen in den entsprechenden Leistungsbeschreibungen und Preislisten oder auf der Website www.comphoto.ch umschrieben sind. 

b) ComPhoto ist bestrebt, ihre Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen, übernimmt jedoch keine Garantie für einen störungs- und unterbruchsfreien Betrieb, da sie bei der Erbringung ihrer Dienstleistung unter anderem auch auf Leistungen Dritter angewiesen ist. 

c) ComPhoto behebt Störungen so schnell als möglich, sofern diese in ihrem Einflussbereich liegen und keine Fremdeinflüsse vorliegen, die deren Behebung verunmöglichen 

d) Support ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Kosten sind an entsprechender Stelle publiziert und können auch erfragt werden. Support durch Dritte geht immer zu Lasten des Kunden. 

e) ComPhoto kann technische Einschränkungen vornehmen, wenn es für den störungsfreien Betrieb erforderlich ist. Über vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Störungsbehebung, zur Vornahme von Wartungsarbeiten oder zum Ausbau der Leistungen nötig sind, wird der Kunde soweit möglich vorher informiert. 

f) Falls ComPhoto Hardware durch Drittfirmen ausliefern lässt, stellt ComPhoto Porto und Verpackungsspesen für den Versand in Rechnung. Für den Support der Hardware ist die Lieferfirma zuständig. 

3. Pflichten und Verantwortung des Kunden 

a) Kunden sein können juristische oder natürliche Personen. Natürliche Personen können nur Kunden werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind; wer mindestens 16 Jahre alt ist, kann mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters Kunde werden. 

b) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Dienste gemäss den aktuellen ComPhoto Tarifen zu bezahlen. 

c) Der Kunde erklärt sich einverstanden, die ComPhoto Dienstleistung nur Angehörigen seines Betriebs/Haushalts zugänglich zu machen. 

d) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen und Infrastruktur von ComPhoto nur im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Bei der Benutzung von Internetdienstleistungen verpflichtet sich der Kunde zusätzlich, nicht gegen die «Netiquette», das Benimmhandbuch des Internet, zu verstossen. Beispielsweise ist der Versand von Massenmails (Spam) ausdrücklich untersagt. 

e) Der Weiterverkauf von Dienstleistungen ist nur nach Absprache mit ComPhoto erlaubt. 

f) Der Kunde ist für seine eigenen Hard- und Softwarekomponenten selbst verantwortlich (inkl. Konfiguration). ComPhoto kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die Nutzung der Dienstleistungen mit allen Endgeräten möglich ist. Der Kunde hat beim Anschluss und bei der Verwendung von Produkten und Dienstleistungen von ComPhoto die Installations- und Nutzungsvoraussetzungen sowie die Instruktionen zu beachten. 

g) Der Kunde ist verantwortlich für seinen Account (Username, Passwort) und seinen Anschluss, das heisst, er ist verantwortlich für alle Aktionen, die über seinen Zugang abgewickelt werden. 

h) Verstösst der Kunde gegen die Rechtsordnung oder gegen vertragliche Abmachungen, kann ComPhoto ihre Dienstleistungen ohne Vorwarnung entschädigungslos einstellen oder einschränken, bis der rechtmässige Zustand wieder hergestellt ist. In schweren Fällen oder im Wiederholungsfall erfolgt eine fristlose Kündigung. In jedem Fall bleiben die vertraglich festgelegten Zahlungen geschuldet und wird für entstandene Schäden und Aufwände Schadenersatz gefordert. ComPhoto behält sich vor, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten. 

4. Haftung 

a) ComPhoto steht dem Kunden für die sorgfältige und professionelle Erbringung ihrer Dienstleistungen ein. Das Ausbleiben von Funktionsstörungen und Unterbrüchen sowie die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen kann jedoch nicht gewährleistet werden. 

b) ComPhoto kann keine Gewährleistung dafür abgeben, dass ihre Dienstleistungen frei sind von Viren etc. Der Kunde ist sich auch bewusst, dass unerlaubte Eingriffe durch Dritte auf sein Computersystem vorkommen können. ComPhoto übernimmt für Schäden, die daraus entstehen, keine Haftung. 

c) ComPhoto haftet nur für Schäden, welche von ihr vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Jede darüber hinausgehende Haftung von ComPhoto wird ausgeschlossen. In keinem Fall haftet ComPhoto für Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für Datenverluste oder für Schäden, welche auf höhere Gewalt oder Verzug zurückzuführen sind. In jedem Fall ist die Haftung auf den direkten Schaden beschränkt. 

d) ComPhoto haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch ihrer Dienstleistungen oder aus Fehlern in diesen entstehen. Insbesondere haftet ComPhoto weder für verspätete Betriebsaufnahme, für Betriebsunterbrüche noch für deren Folgen. 

e) Für die Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität von Informationen und Dienstleistungen, die durch Dritte angeboten oder erbracht werden, sind ausschliesslich die jeweiligen Anbieter oder Lieferanten verantwortlich.

f) Für die von ComPhoto vermittelte Hardware haftet ausschliesslich der Lieferant/Produzent. 

g) Der Kunde haftet gegenüber ComPhoto und Dritten für die Nutzung seines Anschlusses. 

h) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ComPhoto keine Verantwortung für den Inhalt oder die Nutzung von Diensten Dritter übernimmt, auch wenn diese durch die ComPhoto Infrastruktur und Dienstleistungen zugänglich sind und benützt werden. 

i) Der Kunde hat ComPhoto schadlos zu halten, falls durch Dritte Ansprüche im Zusammenhang mit der Benützung der Dienstleistungen durch den Kunden erhoben werden. Insbesondere gilt dies für Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit vom Kunden verwendeten Inhalten (Sprache, Bilder, Daten). 

j) ComPhoto hält sich beim Umgang mit Kundendaten an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. ComPhoto erhebt, speichert und bearbeitet nur Informationen, die für die Erbringung der Dienstleistung benötigt werden. 

5. Vertragsdauer, Kündigung und Rechnungsstellung 

a) Der Vertrag beginnt dem Datum der schriftlichen Vertragsvereinbarung zwischen ComPhoto und dem Kunden oder mit dem von ComPhoto rückbestätigten Online Akzept durch den Kunden, in jedem Fall aber spätestens ab der Benützung der Dienstleistungen von ComPhoto durch den Kunden. 

b) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag für kostenpflichtige Dienstleistungen oder Abonnements für die Mindestdauer eines Jahres mit Beginn ab Erbringung der kostenpflichtigen Dienstleistung abgeschlossen. Sofern der Vertrag nicht spätestens ein Monat vor Ende der Vertragsdauer gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt somit ein Monat. Ordentliche Kündigungen haben beidseitig schriftlich zu erfolgen. 

c) Die Dienstleistungen von ComPhoto sind nach Wahl des Kunden jährlich oder in Monatsraten und, wenn es nicht anders vereinbart ist, jeweils im Voraus zu bezahlen. Die Zahlungsart und die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den speziellen Vertragsbedingungen und aus der Rechnungsstellung. Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt. 

d) Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungen für Dienstleistungen jeweils termingerecht zu bezahlen. Auf Mahnungen kann eine Aufwandentschädigung von CHF 20.– und ein Verzugszins erhoben werden. Sind Rechnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht oder nicht vollständig bezahlt worden, so ist ComPhoto berechtigt, sofort und ohne weitere Ankündigung sämtliche Dienstleistungen zu unterbrechen oder den Vertrag aufzulösen. Bei Verzug mit einer Monatsrate wird der gesamte Jahresbetrag fällig. Mietkosten für Hard- und Software sind auch während dem Leistungsunterbruch geschuldet. 

6. Vertragsänderungen 

a) ComPhoto behält sich das Recht vor, den Umfang und Inhalt ihrer Dienstleistungen und die speziellen Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern und die Preise an die neuen Umstände anzupassen. Dieser Fall kann insbesondere eintreten, wenn sich technische Neuerungen ergeben oder wenn für Dienste Dritter, auf deren Benutzung ComPhoto zur Erbringung ihrer Dienstleistung angewiesen ist, neue Konditionen gelten. 

b) Über Vertragsänderungen wird der Kunde rechtzeitig und unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns in geeigneter Form informiert, in der Regel auf der Website www.comphoto.ch, per Email oder schriftlich. 

c) Im Falle von wesentlichen Änderungen zum Nachteil des Kunden ist dieser innerhalb eines Monats seit Mitteilung der Änderung berechtigt, den Dienstleistungsvertrag schriftlich auf den Zeitpunkt des Gültigkeitsbeginns ausserordentlich zu 
kündigen. 

d) Auch im Fall einer ausserordentlichen Vertragskündigung durch den Kunden werden allenfalls voraus bezahlte Gelder nicht an den Kunden zurück erstattet. Der Kunde kann jedoch die Dienstleistung von ComPhoto weiter benützen, bis sein Guthaben aufgebraucht ist. ComPhoto teilt dem Kunden gleichzeitig mit der Kündigungsbestätigung mit, wie lange ihm die Dienstleistung noch zur Verfügung steht. 

e) ComPhoto behält sich ebenfalls das Recht vor, diese AGB zu ändern. Wird auf der Website von ComPhoto eine aktualisierte Version der AGB publiziert, wird das den Kunden in geeigneter Form angezeigt. Wenn ein Kunde nicht innert eines Monats dagegen Widerspruch erhebt, gelten für ihn die neuen AGB. 

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

a) Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. 

b) Zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht Biel - Bienne. ComPhoto behält sich jedoch das Recht vor, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Gerichtsstand des Wohnsitzes bzw. Sitzes des Kunden geltend zu machen. 

Port, im April 2005